Hp. Buchli / Klosters            

Steinbock / Gämse

Hege und Bejagung

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   Abschuss      anwachsenden      artgerechte      erlegt      fachliches      Gämsblindheit      geschützt      häufigsten      Hegeabschüssen      keine      Schonung   
Steinbock: Das Steinwild ist bundesrechtlich , seit 1977 zwingen die stark Bestände aber zu selektiven . So wurden nach der Eidgenössischen Jagdstatistik 1998 1'646 Stück Steinwild .

Gämse: Hegerische Massnahmen sind nur beim Auftauchen der beiden Gämskrankheiten, der Räude und der nötig. Vielfach ist dann ein möglichst aller ernshaft befallener Tiere das beste Mittel, um die Ausbreitung dieser Seuche zu verhindern. Im übrigen trägt eine Bejagung, das heisst ein starker Eingriff bei den jungen und den alten Tieren und die der sogenannten Mittelklasse, am meisten zu gesunden Beständen bei. bei den Geissen dürfen nur diejenigen erlegt werden, die Kitze führen. Dies erfordert viel Wissen, Erfahrung und Geduld.